{"id":893,"date":"2019-09-02T10:30:58","date_gmt":"2019-09-02T10:30:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.revolution1848-1849.eu\/?p=893"},"modified":"2019-08-04T11:17:51","modified_gmt":"2019-08-04T11:17:51","slug":"der-deutsche-bund","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.revolution1848-1849.eu\/?p=893","title":{"rendered":"Der deutsche Bund"},"content":{"rendered":"\n<p>\nGrundlage f\u00fcr die Verhandlungen \u00fcber eine staatliche Neuordnung der \nL\u00e4nder des vormaligen Heiligen R\u00f6mischen Reiches Deutscher Nation \nw\u00e4hrend des Wiener Kongresses war der Artikel VI des Ersten Pariser \nFriedens vom 30. Mai 1814. Dort wurde den deutschen Staaten ihre \nUnabh\u00e4ngigkeit und die Vereinigung durch ein f\u00f6deratives Band \nzugesichert.<br>Der Ausschuss zu den Beratungen der deutschen \nAngelegenheiten, das sogenannte \u201eDeutsche Komitee\u201c, tagte unter dem \nVorsitz von Preu\u00dfen, \u00d6sterreich, Hannover, Bayern und W\u00fcrttemberg. In \nder Folge \u00f6ffnete sich das Gremium allen deutschen Staaten und freien \nSt\u00e4dten. <\/p>\n\n\n\n<p>Eine Rekonstruktion des Heiligen R\u00f6mischen Reiches \nwurde von den Kongressteilnehmern nicht ernsthaft erwogen, auch nicht \nvon Freiherr vom Stein, der als russischer Gesandter am Kongress \nteilnahm und die Wiederherstellung der Kaiserw\u00fcrde bef\u00fcrwortete. \nGleichwohl wurde die Suche nach einem funktionalen Ersatz f\u00fcr die 41 \ndeutschen Staaten und freien St\u00e4dte eine der zentralen Fragen des \nKongresses.<br>Zu Beginn der Verhandlungen gingen sowohl Metternich als \nauch die preu\u00dfischen Gesandten (von Hardenberg und von Humboldt) von \neiner vergleichsweise stark zentralistischen L\u00f6sung aus. <br>Geschaffen \nwurde schlie\u00dflich der lose Deutsche Bund souver\u00e4ner Staaten mit \n\u00d6sterreich als Pr\u00e4sidialmacht. Als Verfassung wurde die Deutsche \nBundesakte am 8. Juni 1815, einen Tag vor der Unterzeichnung der Wiener \nKongressakte, verabschiedet. Die ersten elf Artikel der Bundesakte \nwurden in die Wiener Kongressakte aufgenommen und dadurch vermeintlich \nunter den Schutz bzw. die Garantie der Unterzeichnerm\u00e4chte gestellt. \nAufgegeben wurde eine starke Exekutive, ebenso wie ein oberstes \nBundesgericht. Aus den urspr\u00fcnglichen \u00dcberlegungen erhalten blieb die \nBestimmung, dass sich jeder Bundesstaat eine landst\u00e4ndische Verfassung \ngeben m\u00fcsse. Eine ganze Reihe von L\u00e4ndern kam dieser Forderung auch \nrasch nach. Aber ausgerechnet die beiden Gro\u00dfm\u00e4chte innerhalb des \nDeutschen Bundes, Preu\u00dfen und \u00d6sterreich, verf\u00fcgten bis 1848 \u00fcber keine \ngeschriebene Verfassung.<br>Ausdr\u00fccklich wurde erkl\u00e4rt, dass der \nDeutsche Bund nicht der Rechtsnachfolger des alten Deutschen Reiches \nsei. Ebenso wurde hervorgehoben, dass der Bund rein defensiven Charakter\n habe und nur der \u00e4u\u00dferen und inneren Sicherheit Deutschlands diene. Der\n Deutsche Bund wurde damit, auch wenn eine gemeinsame aktive \nAu\u00dfenpolitik unm\u00f6glich war, ein notwendiger Teil im System des \neurop\u00e4ischen Gleichgewichts.<br>Zum Deutschen Bund geh\u00f6rten Preu\u00dfen und \n\u00d6sterreich nur mit ihren ehemaligen Reichsl\u00e4ndern. Das hei\u00dft \u00d6sterreich \nohne die polnischen, ungarischen und italienischen Gebietsteile, Preu\u00dfen\n ohne West- und Ostpreu\u00dfen und Posen. Als ausl\u00e4ndische Monarchen waren \nder K\u00f6nig von Gro\u00dfbritannien als K\u00f6nig von Hannover, der K\u00f6nig der \nNiederlande als Gro\u00dfherzog von Luxemburg und der K\u00f6nig von D\u00e4nemark als \nHerzog von Holstein und Lauenburg, Bundesf\u00fcrsten mit Sitz und Stimme in \nder Bundesversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p>Was die Gestaltung der inneren staatlichen\n Zust\u00e4nde angeht, war der Kongress eher von restaurativen Grunds\u00e4tzen \nund einer grunds\u00e4tzlichen Skepsis gegen\u00fcber allen revolution\u00e4ren, \nliberalen und nationalen Bestrebungen gepr\u00e4gt. F\u00fcr die deutschen Staaten\n war die Schaffung des Deutschen Bundes das zentrale Ergebnis des \nKongresses. Der Deutsche Bund war aber in den Augen vieler Zeitgenossen \nprim\u00e4r ein Instrument zur Unterdr\u00fcckung nationaler und liberaler \nBewegungen. Es gelang allerdings nicht, die liberal b\u00fcrgerlichen \nBewegungen auszuschalten. Diese forderten den Nationalstaat, statt ein \nB\u00fcndnis von monarchischen Einzelstaaten. Die verordnete Ruhe in Europa \ndurch den Wiener Kongress, die im Grunde eine R\u00fcckbesinnung auf die \nZust\u00e4nde vor Napoleon und vor der Franz\u00f6sischen Revolution von 1789 war,\n blieb langfristig ohne \u00c4nderungen nicht haltbar. Die dem Kongress \nfolgende Restauration, die Unterdr\u00fcckung nationaler und liberaler sowie \ndemokratischer Bestrebungen, konnte nicht verhindern, dass sich die \nIdeen von b\u00fcrgerlichen Rechten und nationaler Eigenst\u00e4ndigkeit im \nB\u00fcrgertum weiter verbreiteten.\n\n<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Grundlage f\u00fcr die Verhandlungen \u00fcber eine staatliche Neuordnung der L\u00e4nder des vormaligen Heiligen R\u00f6mischen Reiches Deutscher Nation w\u00e4hrend des Wiener Kongresses war der Artikel VI des Ersten Pariser Friedens vom 30. Mai 1814. 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