{"id":959,"date":"2020-04-13T08:30:08","date_gmt":"2020-04-13T08:30:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.revolution1848-1849.eu\/?p=959"},"modified":"2019-08-04T11:14:01","modified_gmt":"2019-08-04T11:14:01","slug":"1850-die-kurhessen-krise-nachwehen-der-revolution","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.revolution1848-1849.eu\/?p=959","title":{"rendered":"1850 Die Kurhessen-Krise: Nachwehen der Revolution"},"content":{"rendered":"\n<p>\nIn der Praxis funktionierte das in der Kurhessischen Verfassung von 1831\n Niedergelegte nur begrenzt. Die Verfassung traf in Friedrich Wilhelm \n(Prinzregent von 1831\u20131847, dann Kurf\u00fcrst) auf einen extrem \nr\u00fcckw\u00e4rtsgewandten, uneinsichtigen und politisch unf\u00e4higen Landesherren.\n Dieser versuchte sofort alles, um die Verfassung auszuhebeln. Das \nspiegelt sich in einer entsprechenden Personalpolitik, wie etwa der \nBerufung des ultra-konservativen Ludwig Hassenpflug zum leitenden \nMinister, der die anti-konstitutionelle Politik anleitete, wider. Er \n\u00fcberstand vier Ministeranklagen des Landtags. Dies belegte im Nachhinein\n die Unbrauchbarkeit der Ministeranklage als Instrument, die Regierung \nzu kontrollieren. Der Landtag wurde nun durch den Kurf\u00fcrsten immer \naufgel\u00f6st, wenn Beschl\u00fcsse drohten, die unangenehm waren. Auch wurde die\n Zusammensetzung des Landtages bei Neuwahlen manipuliert. So \u00fcberstand \ner zwar die Revolutionswirren, schlitterte durch sein politisches \nUnverm\u00f6gen jedoch sofort nach der Niederringung der demokratischen \nBewegungen in Deutschland, in einen gef\u00e4hrlichen Konflikt. Denn Kurf\u00fcrst\n Friedrich Wilhelm schreckte auch nicht vor Rechtsbruch zur\u00fcck, was zum \nKurhessischen Verfassungskonflikt f\u00fchrte.<\/p>\n\n\n\n<p>1850 standen sich \nKurf\u00fcrst Friedrich Wilhelm und sein erster Minister, Ludwig Hassenpflug,\n die die Verfassung aushebeln wollten, und das B\u00fcrgertum, das dies \nverhindern wollte, in einer Patt-Situation gegen\u00fcber.<br>Die \nKurhessische Verfassung von 1831 bestimmte in \u00a7143, dass Steuern nur mit\n landst\u00e4ndischer Bewilligung erhoben werden durften. Die vom B\u00fcrgertum \nbeherrschte St\u00e4ndeversammlung weigerte sich, den von der Regierung \nvorgelegten Staatshaushalt zu bewilligen. Daraufhin erlie\u00df Kurf\u00fcrst \nFriedrich Wilhelm I. entgegen dem eindeutigen Wortlaut der Verfassung \neine Steuer-Notverordnung, um weiterhin Steuern erheben zu k\u00f6nnen. Die \nvon B\u00fcrgerlichen beherrschte Verwaltung und Justiz betrachteten \nentsprechende landesherrliche Erlasse als verfassungswidrig und setzten \nsie nicht um. Das h\u00f6chste Gericht des Landes, das \nOberappellationsgericht in Kassel, nahm \u2013 damals keine \nSelbstverst\u00e4ndlichkeit \u2013 das richterliche Pr\u00fcfungsrecht f\u00fcr sich in \nAnspruch und erkl\u00e4rte die Steuer-Notverordnung ebenfalls f\u00fcr \nverfassungswidrig und nichtig.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kurf\u00fcrst verh\u00e4ngte daraufhin \ndas Kriegsrecht. Auch das zeigte kaum Wirkung. Daraufhin versch\u00e4rfte der\n Kurf\u00fcrst mit einer landesherrlichen Verordnung vom 28. September 1850, \ngest\u00fctzt auf einen Beschluss des Deutschen Bundes, das Kriegsrecht, \nsprach insbesondere den Gerichten die Zust\u00e4ndigkeit ab, landesherrliche \nErlasse auf ihre Verfassungsm\u00e4\u00dfigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Diese hielten sich \naber nicht daran: am 3. Oktober 1850 erkl\u00e4rte das \nOberappellationsgericht Kassel auch die landesherrliche Verordnung vom \n28. September 1850 f\u00fcr verfassungswidrig.<br>Der milit\u00e4rische \nOberbefehlshaber der kurhessischen Armee, Generalleutnant Carl von \nHaynau, ein Sohn des Kurf\u00fcrsten Wilhelm I. und dessen zweiter M\u00e4tresse, \nRosa Dorothea Ritter, versuchte mit einer Proklamation an die Soldaten \nund einer Ansprache an die Offiziere am 4. Oktober 1850 wenigstens das \nMilit\u00e4r bei der Stange zu halten. Auch dies misslang. Die Offiziere \nhatten ihren Eid nicht auf den Kurf\u00fcrsten, sondern auf die Verfassung \ngeleistet \u2013 eine einmalige Konstellation im Deutschland des 19. \nJahrhunderts. Um nicht eidbr\u00fcchig zu werden, reichten 241 der 277 \nOffiziere zwischen dem 9. und 12. Oktober 1850 Entlassungsgesuche ein. \nDieser \u201eGeneralstreik\u201c von 87 Prozent des Offizierskorps machte das \nkurhessische Milit\u00e4r handlungsunf\u00e4hig. Um die Konterrevolution zu \nretten, rief der Kurf\u00fcrst die Bundesversammlung um Hilfe an.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fast Krieg zwischen Preu\u00dfen und Bayern\/\u00d6sterreich<\/strong><br>Am\n 21. September billigte die Bundesversammlung den Antrag des Kurf\u00fcrsten,\n jedoch ohne die Zustimmung Preu\u00dfens. Nun konzentrierte Preu\u00dfen eigene \nTruppen an der Grenze zu Kurhessen, da es seine Milit\u00e4rstra\u00dfen ins \nRheinland bedroht sah. Dies f\u00fchrte zum Widerspruch von Kaiser Franz \nJoseph von \u00d6sterreich. Am 12. Oktober 1850 verpflichtete sich K\u00f6nig \nMaximilian II. von Bayern auf einer pers\u00f6nlichen Zusammenkunft in \nBregenz mit Kaiser Franz Joseph und K\u00f6nig Wilhelm I. von W\u00fcrttemberg, \ngegen eine eventuelle preu\u00dfische Intervention einzutreten und seine \nTruppen an einer Bundesintervention zugunsten des hessischen Kurf\u00fcrsten \nteilnehmen zu lassen. Die Bundesversammlung beschloss daraufhin am 16. \nOktober, Besatzungstruppen nach Kurhessen zu entsenden, um den \n\u201eordnungsgem\u00e4\u00dfen Zustand\u201c wieder herbeizuf\u00fchren. Am 28. Oktober \nerkl\u00e4rten sich preu\u00dfische Regierungsvertreter bei einem Treffen mit dem \nrussischen Zaren Nikolaus I. in Warschau in der sogenannten \u201eWarschauer \n\u00dcbereinkunft\u201c bereit, die preu\u00dfischen Truppen abzuziehen; in Kassel \nsollte ein Bundeskommissar eingesetzt werden, um dort wieder f\u00fcr Ordnung\n zu sorgen.<\/p>\n\n\n\n<p>Dennoch r\u00fcckten am 1. November 1850 \nbayerisch-\u00f6sterreichische Truppen in einer Gesamtst\u00e4rke von 25.000 Mann \nzun\u00e4chst in die kurhessische Provinz Hanau ein, um die Verfassungskrise \nim Sinne der Regierung zu beenden. Sie wurden von der hessischen \nBev\u00f6lkerung als \u201eStrafbayern\u201c bezeichnet. Preu\u00dfen antwortete am 2. \nNovember mit dem Einmarsch von zwei Divisionen in Nordhessen. Da dies \nein Versto\u00df gegen die Warschauer \u00dcbereinkunft war, verlangte \u00d6sterreich \nden sofortigen Abzug aller preu\u00dfischen Truppen aus Kurhessen. Der \npreu\u00dfische K\u00f6nig Friedrich Wilhelm IV. befahl am 5. November die \nMobilmachung, und am 8. November kam es zu einem Scharm\u00fctzel bei \nBronnzell in der N\u00e4he von Fulda, bei dem vier \u00f6sterreichische Soldaten \nverwundet und das Pferd eines preu\u00dfischen Trompeters get\u00f6tet wurden. \nFriedrich Wilhelm IV. scheute vor einem Krieg zur\u00fcck, und die \npreu\u00dfischen Truppen erhielten den Befehl, sich auf die Etappenstra\u00dfen \nzur\u00fcckzuziehen.<br>Am 29. November kam es zur \u201eOlm\u00fctzer Punktation\u201c, mit\n der Kurhessen der Bundesversammlung preisgegeben wurde. Die preu\u00dfischen\n Truppen r\u00e4umten das Land, und die bayerisch-\u00f6sterreichischen \n\u201eStrafbayern\u201c besetzten die wichtigsten St\u00e4dte und Orte Kurhessens, um \njede Form von Opposition zu brechen. Die Hauptstadt Kassel wurde am 16. \nDezember 1850 besetzt. Der \u00f6sterreichische Feldmarschalleutnant Graf \nChristian Seraphin Vincenz von Leiningen-Westerburg-Neuleiningen wurde \nals Bundeskommissar eingesetzt, um die Entscheidungen der \nBundesversammlung durchzusetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die \u201eStrafbayern\u201c wurden nicht \nin Kasernen untergebracht, sondern in Privath\u00e4usern einquartiert, und \nzwar vorrangig bei bekannten Liberalen und Demokraten und politisch \nfortschrittlichen B\u00fcrgern. Diese Quartiergeber waren auch zur \nunentgeltlichen Verpflegung der Besatzer verpflichtet. So bekam selbst \nder Kasseler Oberb\u00fcrgermeister Heinrich Wilhelm Hartwig, als Exponent \neiner vom Kurf\u00fcrsten unerw\u00fcnschten politischen Richtung, in seine \nDienstwohnung im Rathaus in der Oberen Karlsstra\u00dfe eine Einquartierung \nvon 28 bayerischen Soldaten.<br>Erst im Sommer 1851 wurden die Besatzungstruppen wieder aus Kurhessen abgezogen.<\/p>\n\n\n\n<p>\n 1852 wurde die Verfassung seitens des Kurf\u00fcrsten einseitig ge\u00e4ndert. \nNach folgenden langen politischen Auseinandersetzungen wurde die \nVerfassung von 1830 im Jahr 1860 teilweise und 1862 vollst\u00e4ndig \nwiederhergestellt. Die sich hier widerspiegelnden Konflikte zwischen \nKurf\u00fcrst und B\u00fcrgertum f\u00fchrten dazu, dass das K\u00f6nigreich Preu\u00dfen nach \ndem Krieg von 1866 das Kurf\u00fcrstentum problemlos annektieren konnte, weil\n das B\u00fcrgertum froh war, den ungeliebten Landesherrn loszuwerden und in \neine wirtschaftlich viel leistungsf\u00e4higere, gr\u00f6\u00dfere Einheit integriert \nzu sein.\n\n<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Praxis funktionierte das in der Kurhessischen Verfassung von 1831 Niedergelegte nur begrenzt. Die Verfassung traf in Friedrich Wilhelm (Prinzregent von 1831\u20131847, dann Kurf\u00fcrst) auf einen extrem r\u00fcckw\u00e4rtsgewandten, uneinsichtigen und politisch unf\u00e4higen Landesherren. Dieser versuchte sofort alles, um die Verfassung auszuhebeln. 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