1819 Der Mord an Kotzebue


In seinem Literarischen Wochenblatt, das er in Weimar – dank der dort existierenden Pressefreiheit – veröffentlichen konnte, griff der Autor und Verleger August von Kotzebue die deutschen Universitäten und vornehmlich die Burschenschaften und Turnerbünde als Brutstätten der Revolution, sowie den politischen Liberalismus an, dessen Ziele Demokratie und Pressefreiheit waren. Er verspottete zudem auch den von den Studenten verehrten Turnvater Jahn und verhöhnte die Ideale der deutschen Nationalbewegung. Auf dem Wartburgfest 1817 wurde im Zuge der dort zelebrierten Bücherverbrennung seine „Geschichte des deutschen Reichs“ ins Feuer geworfen, worauf er nach Mannheim umzog. Der Jenaer Burschenschaftler und Theologiestudent Karl Ludwig Sand folgte ihm nach Mannheim und erstach ihn am 23. März 1819 mit den Worten: „(…) hier, Du Verräter des Vaterlandes“ in Kotzebues Haus. Im Mai 1820 wurde Sand wegen des Mordes hingerichtet.

Die Hep-Hep-Unruhen
Die Hep-Hep-Unruhen oder Hepp-Hepp-Krawalle von 1819 waren eine Welle gewalttätiger Ausschreitungen ab dem 2.August 1819 gegen Juden in vielen Städten des Deutschen Bundes, darunter Prag, Graz und Wien, sowie in Amsterdam, Kopenhagen, Helsinki, Krakau und kleineren Orten in Russisch-Polen.
Sie gingen von Handwerkern, Händlern und Studenten aus, die sich teils spontan, teils verabredet zu antijüdischen Demonstrationen versammelten, jüdische Bürger beschimpften, bedrohten, misshandelten, ihre Synagogen, Geschäfte und Wohnungen angriffen und teilweise auch zerstörten.
Die Angriffe verbreiteten sich überregional und dauerten Monate an. Sie richteten sich gegen die jüdische Emanzipation, die seit der Französischen Revolution 1789 auch einige deutsche Gebiete erreicht hatte. Damit waren Juden zu gleichberechtigten Konkurrenten von Christen geworden, die vielfach ehemals privilegierte Zunft-Mitglieder waren. Die Behörden mussten größtenteils Militär zu Hilfe rufen um den Aufständen Einhalt zu gebieten.

Die Karlsbader Beschlüsse
Die Karlsbader Beschlüsse waren das Resultat der Karlsbader Ministerialkonferenzen vom 6. bis zum 31. August 1819, an welchen die einflussreichsten Staaten im Deutschen Bund teilnahmen. Die Konferenzen berieten über Maßnahmen zur Überwachung und Bekämpfung liberaler und nationaler Tendenzen im postnapoleonischen Deutschland. Karlsbad gehörte zum Habsburgerreich und war als Kurort gut geeignet, das geheime Treffen als eher zufällige private Zusammenkunft von Diplomaten und Ministern darzustellen und so vor den Augen der Öffentlichkeit zu verbergen. Die Beschlüsse entstanden unter der Führung des österreichischen Außenministers und späteren Staatskanzlers Metternich.
Anlass für die Karlsbader Beschlüsse war die damals an verschiedenen deutschen Höfen vorherrschende Revolutionsangst. Auslöser und Rechtfertigung für die Karlsbader Beschlüsse war die Ermordung des Schriftstellers und russischen Generalkonsuls August von Kotzebue. Unmittelbarer Auslöser waren jedoch die Hep-Hep-Unruhen vom 2. August 1819.

Die Karlsbader Beschlüsse wurden am 20. September 1819 vom Bundestag in Frankfurt in einem nach Thomas Nipperdey „mehr als fragwürdigen Eilverfahren“ einstimmig bestätigt, obwohl sie tief in die Rechte der Einzelstaaten des Deutschen Bundes eingriffen. Mit vier Gesetzen, der Exekutionsordnung, dem Universitätsgesetz, dem Preßgesetz und dem Untersuchungsgesetz, bewirkten sie das Verbot der öffentlichen schriftlichen Meinungsfreiheit und der Burschenschaften, die Überwachung der Universitäten, die Schließung der Turnplätze (Turnsperre von 1820 bis 1842), die Zensur der Presse und Entlassung und Berufsverbot für liberal und national gesinnte Professoren, die ihre Einstellung ihren Schülern vermittelten.
Insbesondere das Preßgesetz ver- oder behinderte die Verbreitung von Konzepten, Ideen und Gedanken, die damals aufrührerisch waren. Die zentrale Reglementierung sah vor, dass alle Veröffentlichungen unter 20 Bogen, d. h. 320 Seiten einer Vorzensur unterlagen; umfangreichere Schriften mussten sich einer Nachzensur unterziehen.

Die Karlsbader Beschlüsse griffen nicht nur in die Rechte der Gliedstaaten ein, sondern auch in die unabhängige Akademische Gerichtsbarkeit (mit universitätsinternem Gericht, Syndikus, Aktuar und Gerichtsdiener sowie Zuständigkeit für Stuben- und Stadtarrest und Kriminalsachen), die teilweise über Jahrhunderte bestanden hatte. Ein wichtiges Instrument für die Umsetzung der Karlsbader Beschlüsse für diesen und andere Bereiche war die Mainzer Zentraluntersuchungskommission.
Eine wesentliche Qualität der Beschlüsse besteht darin, dass der reaktionäre Deutsche Bund liberale und nationale Ideen als „Volksverhetzung“ begriff und die Träger dieser Ideen als Demagogen verfolgte. Diese Demagogenverfolgung fand besonders intensiv im Königreich Preußen statt. Betroffen durch Verfolgung und Inhaftierung waren z. B. Ernst Moritz Arndt, Karl Marx, Heinrich Hoffmann von Fallersleben, Hans Ferdinand Maßmann, Franz Lieber, Christian Sartorius, Georg Büchner, Fritz Reuter, Friedrich Ludwig Jahn, Karl Theodor Welcker und Friedrich Gottlieb Welcker.
In der Folge des Hambacher Festes wurde die Demagogenverfolgung 1832 noch einmal erneuert. Erst mit der Märzrevolution 1848 wurden die Karlsbader Beschlüsse vom Deutschen Bundestag am 2. April 1848 wieder abgeschafft.

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