1839 Einschränkung der Kinderarbeit

Was zunächst klingt wie ein großer sozialer Fortschritt seitens der preußischen Regierung und ein Zugeständnis an die Forderungen der Reformer und Oppositionellen, war in Wirklichkeit durch die mangelhafte Wehrfähigkeit vieler Männer im preußischen Rheinland verursacht. Durch die Kinderarbeit waren die jungen Männer häufig untauglich für den Dienst in der Armee. Ihre Körper waren entstellt oder ausgemergelt, ihre Zähne schlecht und die Füße verkrüppelt. Wenige konnten Schreiben und Lesen. Zwar wurde dies schon 1828 festgestellt, jedoch das Verbot erst im Jahre 1839 gesetzlich festgeschrieben. Nun durften Jugendliche unter 16 Jahren, welche weder schreiben noch lesen konnten, bzw. weniger als drei Jahre in der Schule gewesen waren, keine Fabrik- oder Bergwerksarbeit verrichten. An Sonn- und Feiertagen durften sie nicht arbeiten und auch nicht zwischen 21:00 Uhr und 5:00 Uhr.

Die Wehrfähigkeit ist hier der ausschlaggebende Faktor gewesen, nicht die soziale Fürsorge.
Das Königreich Bayern und das Großherzogthum Baden folgten dem preußischen Beispiel ein Jahr später, vermutlich aus dem gleichen Grund. Eine wirkliche Auseinandersetzung mit den sozialpolitischen Missständen sollte immer noch nicht stattfinden und das Verbot der Kinderarbeit galt nur für Fabriken und Bergwerke. In allen anderen Bereichen blieb sie bestehen. Der finanzielle Einschnitt, den die Familien hätten hinnehmen müssen, wäre fatal gewesen, denn viele Familien waren auf den Verdienst aller Familienmitglieder angewiesen, sobald diese sechs Jahre oder älter waren.

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