1831 Aufhebung der Karlsbader Beschlüsse im Großherzogthum Baden


Im Großherzogthum Baden, welches im Vergleich mit anderen deutschen Staaten als recht liberal angesehen werden darf, setzte man die Pressezensur laut Gesetz außer Kraft. Jedoch wurde dieses Pressegetz im Folgejahr als nichtig erklärt und die Zensur wieder eingeführt. Grund dafür waren wohl die Ereignisse in und um Hambach in der benachbarten Rheinpfalz, welche damals zum Königreich Bayern gehörte.

Das Kurfürstentum Hessen und die neue Verfassung
Seit dem Dezember 1830 beriet das Gesamtstaatsministerium des über den vom Landtag eingereichten Entwurf welcher am 5. Januar 1831 dem Kurfürsten vorgelegt wurde. Er unterzeichnete Verfassungsurkunde, die am 8. Januar 1831 feierlich verkündet wurde.
Unter den Verfassungen der damaligen Zeit war sie eine der fortschrittlichsten, weil sie in einigen Punkten über die bis dahin in anderen Staaten den Landständen gewährten Rechte hinausging:
Die Kurhessische Ständeversammlung war ein Einkammerlandtag. Sie besaß das Recht zur Gesetzesinitiative und hatte die Pflicht zur Ministeranklage, wenn ein Regierungsmitglied gegen Bestimmungen der Verfassung verstieß. Die Eidesleistungen des Landesherrn, der Beamten, Offiziere und Abgeordneten erfolgte auf die Verfassung. Insbesondere im Hinblick auf die Offiziere war das sensationell und sollte 1850 dem Landesherrn noch erhebliche Probleme bereiten.
Damit war die Kurhessische Verfassung von 1831 zu ihrem Entstehungszeitpunkt wohl die liberalste in Deutschland.

Die Reaktionen im übrigen Deutschland waren geteilt. Das liberaldemokratische Lager war entzückt und forderte ähnliche Verfassungen für alle deutschen Staaten. Einige Fürsten waren erschrocken und riefen den Bundestag an. Dieser konnte mit einem Veto der Verfassung alles rückgängig machen und Widerstände militärisch beseitigen. Der Bundestag des Deutschen Bundes sah sich jedoch nicht in der Lage, einen Beschluss zu der kurhessischen Verfassung herbeizuführen. Zu verschieden waren die politischen Motive der Mitglieder. Fürst Metternich und der badische Gesandte, wie auch der bayrische, waren strikt gegen die kurhessische Verfassung und das Zeichen, welches sie bedeutete. Preußen befürwortete die Verfassung aus Opposition zu Österreich und aus innerpolitischen Gründen. Die deutschen Mittelstaaten waren mehrheitlich dafür, um ihre eigenen Verfassungen vor Eingriffen des Deutschen Bundes zu schützen. Ohne das Veto des Deutschen Bundes erlangte die kurhessische Landesverfassung somit ihre Rechtmäßigkeit.

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